Deutscher Bundestag hat Hofabgabeverpflichtung abgeschafft – Altersrenten werden jetzt endgültig bewilligt

03. Dezember 2018

Der Deutsche Bundestag hat die Hofabgabepflicht abgeschafft. Er hat damit
rückwirkend zum 9. August 2018 (Veröffentlichung der Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts
zur teilweisen Verfassungswidrigkeit der bisherigen Regelungen)
diese Voraussetzung für den Bezug einer Rente aus der Alterssicherung
der Landwirte (AdL) aufgegeben. Damit ist der Weg für die SVLFG frei, ab sofort Renten endgültig bewilligen zu können.

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