Die Ministerialblattveröffentlichung ist erfolgt

Förderrechtliche Genehmigungspflicht von Dauergrünlandumwandlungen bis 31.12.2014 aufgehoben

19. Dezember 2014

Das Nds. Landwirtschaftsministerium hat im heutigen Ministerialblatt vom 19.12.2014 amtlich mitgeteilt, dass der Schwellenwert für die allgemeine flächendeckende Genehmigungspflicht bei Grünlandumwandlungen unter
5 % gefallen ist.

Damit ist der Genehmigungsvorbehalt nach Cross Compliance, der sich an Empfänger von EU-Betriebsprämien richtet und im Oktober 2009 in Niedersachsen eingeführt wurde, für 13 Tage vorübergehend aufgehoben.

Weitere Infomationen hierzu im Ministerialblatt.